Expertise zur Karte HASSIAE INFERIORIS - 1720 (1702)

LANDGRAVIATUS

HASSIAE INFERIORIS

Nova Tabula, in qua praecipue

DITIONES HASSO-CASSELENSE



ET

COMITATUS WALDECK

Cum insertis et vicinis alioru(m) Sta

tuum Praefecturis exhibentur

á

JOH. BAPT. HOMANNO

Noribergae

Landgrafschaft
Nieder-Hessen
neue Karte, in welcher vorzugsweise
die Herrschaften Hessen-Kassels
und
der Grafschaft Waldeck
mit zugefügter und andersartig benachbarter Lage
unserer Statthalterschaft unterstellt sind
von
Joh. Bapt. Homanno
Nürnberg



Expertise
Jürgen Fischer, 12/2020

 

Altkolorierte
Kupferstichkarte

Nürnberg 1720 (1702)
J. B. Homann Verlag

48 x 57 im Bildausschnitt,

Blattgröße 54 x 62 cm

Die Karte ..... Drei Zugänge

Untersuchung der Karte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“
Jürgen Fischer, 12/2020, 2/12



Stammt die Karte aus der Zeit zwischen 1702 und 1720? Das ist naheliegend, wenn der Homannsche Verlag der erste Bezugspunkt ist. Mehrere renommierte Archive geben deshalb 1720 an. Diese besitzen das Kartenblatt, sachkundige Mitarbeiter*Innen haben es untersucht  und dabei eingeschätzt, dass es in der angegebenen Zeitspanne angefertigt und verlegt worden sein muss.
Die ersten beiden Dekaden des 18. Jahrhunderts sind der Höhepunkt in der Regentschaft von Landgraf Karl. Der Fürst hat entscheidend mit dazu beigetragen, dass es Frankreich unter Ludwig XIV. nicht gelungen ist, seine territorialen Ansprüche beispielsweise am Rhein durchzusetzen. In Hessen thront der Herkules auf dem Winterkasten, die obere Kaskade ist in Gang gesetzt, erregt Aufsehen. Weitgereiste und auch hochrangige Besucher applaudieren, einige huldigen in ihren Beschreibungen den in Kassel residierenden Fürsten. Die Stadt hat so viele Merkwürdigkeiten zu bieten, wer Rang und Namen hat, auch im Umkreis des gut situierten Bürgertums, muss einmal in Kassel gewesen sein: Orangerie, Marmorbad, Karlsaue, Sternwarte im Palais Bellevue, das Modellhaus, Karlskirche und Oberneustadt, der Messinghof…  

Doch, diese ja über Deutschland hinaus anerkannten, herausragenden „Merkwürdigkeiten“ im Blick, die Karte selbst ist zugleich äußerst merkwürdig. Im Adjektivischen heute steckt die kritische Sicht auf etwas, ganz im Gegensatz zur Begriffsverwendung von merkwürdig in der Barockzeit.  
Also, ist die zeitliche Einordnung für die Herstellung und Herausgabe des Kartenblattes  wirklich so eindeutig auf 1702 – 1720 zu setzen? Ist da der Verweis auf den Verleger maßgebend, über den die Kartenforschung viel herausgefunden hat und der bis 1720 in Nürnberg wichtige Kartenblätter herausgegeben hat.
Mehrere Eintragungen und vor allem die Farbgestaltung von Gebieten und Grenzen mutet äußerst eigenwillig an, vorausgesetzt die Einschätzung, dass mehr in der Kolorierung steckt als eine künstlerische Freiheit, also lediglich die Entscheidung und Intuition eines Schildermalers in der Zeit um 1700.
Es liegen mehrere Kartenblätter vor, die die gleiche Druckvorlage verwenden, die Gestaltung aber farblich ganz anders vornehmen, zurückhaltender in der Intensität und mit abweichenden Abgrenzungen. Also erneut die Abwägung, dass die Farbgestaltung des im Mittelpunkt stehenden Kartenblattes künstlerischen … zu bewerten ist?   

Ist die Ausgangskarte eine Auftragsarbeit und damit ein autorisiertes Kartenwerk?
Wer hat die Vorlage, den Druckstock hergestellt? Stammt dieser aus einem niederländischen Verlag, wurde er also aufgekauft? Wie stimmt die dargestellte geopolitische Situation mit Vereinbarungen oder Friedensschlüssen überein?

Ist das Blatt vielleicht sogar ein politisches Statement?
Von dieser Fragestellung will ich ausgehen, auch wenn ich nicht davon ausgehe, das nachweisen zu können. Die damit provozierte detektivische Herangehensweise erlaubt es aber, die Untersuchung des Kartenblattes zunächst als Plausibilitätsprüfung anzulegen, um so auch unkonventionell nach Belegen und Nachweisen zu suchen.
Nicht zuletzt ist das auch ein Zugang, die Untersuchung einer historischen Karte mit dem Wunsch nach Geschichtsvermittlung zu versöhnen.

Meiner Expertise schicke ich zur Orientierung eine Kurzfassung voraus.

Zusammen mit den Untersuchungsergebnissen zeige ich hier ausgewähltes Bildmaterial in Ausschnitten, um einige Gedankengänge besser veranschaulichen zu können, aber in erster Linie, um den Aussagegehalt von Grafiken und Gemälden deutlich zu machen.

 

Untersuchung der Karte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“
Jürgen Fischer, 12/2020, 3/12

 

Zusätzlich zu dieser linearen Präsentation der Forschungsergebnisse habe ich die Expertise in eine website-taugliche Form umgebaut und ein eigenes Kapitel entwickelt:  „Geschichte auf Kartenblättern - Landgraviatus Hassiae Inferioris 1720“.
Dafür mussten die Teile dekonstruiert werden, um sie auf je einer eigenen Seite aufrufen zu können. Über die Navigation entsteht der Zugang zur Expertise in einem Hypersystem.
Meinem Forschungsansatz, der Untersuchung im Verfahren der detektivischen Methode, macht diese Art der Präsentation besonders sichtbar. Und ich hoffe so auch eine Interesse weckende Form der Geschichtsvermittlung vorstellen zu können. 

 

Die Karte titelt „Landgrafschaft Nieder-Hessen“. Das ist für die Zeit um 1700 eine übliche aber politisch und rechtlich nicht legitimierte Bezeichnung für die Territorialherrschaft, sondern eine geografische Angabe. Die Rede und Beurkundung von einem Niederhessen und Oberhessen ist in Schriften zurück bis ins 13. Jahrhundert nachweisbar. Auch der Begriff „Althessen“ gehört in diesen Kontext. Es ist die Zeit der Entstehung von Hessen und der Absicherung als eigenständige, von Thüringen unabhängige Territorialherrschaft. Die Landgrafschaft umfasst zunächst lediglich die Stammlande um Gudensberg, Marburg, Kassel und Eschwege. Aber auf solche „althergebrachten“ Benennungen und Gaugrenzen stützt sich der Kartograph nicht. Es sind im vorliegenden Blatt nämlich Grenzlinien kartiert, die erst für die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts gelten.

Die Untersuchung von Kartenwerken zu Hessen aus dem 16., 17. und 18. Jahrhundert macht deutlich, dass Kartenstecher sehr oft geographische und politische Bezeichnungen bedeutungsgleich benutzen, diese vermischen und solche Begriffspraxis auch für Gebiete ringsherum zur in der Kartusche benannten Herrschaft anwenden.

Auf der Ausgangskarte ist im Norden mit „Herzogtum Braunschweig“ ein politischer Begriff eingetragen, im Süden ist vermerkt „Fürstliche Abtei Fulda“, daneben ist im Osten eine Fläche mit „Türingen“ benannt. Im Westen steht „Westfalen“ und weiter in kleinerer Schriftgröße in Teilgebieten davon „Herzogtum Westfalen“ und „Bistum Paderborn“. Da werden, aus unserer Sicht heute betrachtet,  unterschiedliche Begriffssysteme gleichwertig benutzt. Doch Festlegungen für die Kartengestaltung gibt es im 18. Jahrhundert kaum, weder für die Kennzeichnung von Orten und Burgen für Waldflächen, Flurmarken oder politische Grenzen. Zudem, erst allmählich setzt sich die Nordung der Kartenblätter durch. Und wenn Längengrade angegeben sind, folgt die Einteilung entweder dem Nullmeridian in Paris oder der Festlegung auf den Leuchtturm von Faro, dem westlichsten Punkt Europas. Auf den Null-Meridian durch Greenwich (London) verständigen sich die einflussreichen Handelsnationen erst 1884 auf der internationalen Meridian Konferenz.   

Zurückhaltend in der Begrifflichkeit kartografiert Matthaeus Merian 1655 auf dem Blatt „Hassia Landgraviatus“ aus der Topographia Hassiae. Hier sind alle Ämter eingezeichnet und benannt, die Waldgebiete sind durch Baumsymbole hervorgehoben. Grenzlinien fehlen. Es ist also ein eher neutrales Kartenwerk und zudem, das Blatt ist nicht koloriert.
Dagegen aber die Mercator-Karte „HASSIA landtgrauiatus“ von 1590. Hier fehlen ebenso  Bezeichnungen wie Nieder- und Oberhessen, aber die Flächen sind farbig abgetrennt eingetragen, insgesamt eigenwillig, auch wenn einige Farbwechsel den Fluss-Läufen folgen. Was bedeutet also „koloriert“? Was ist das Kriterium für unterschiedliche Farben und den Farbwechsel? Ist es ein altkoloriertes, direkt nach dem Drucken bearbeitetes Stück oder ein nachträglich, später ausgemaltes Blatt, vielleicht sogar für Sammler aktuell angefertigt? Die Mercator-Karte von 1590 ist eindeutig später, für Sammler nachkoloriert
worden. Es ist in den Verlagen in den Niederlanden und in Deutschland durchaus üblich

 

Untersuchung der Karte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“
Jürgen Fischer, 12/2020, 4/12

 

gewesen, Kartenblätter für solche Zwecke gedruckt zum Verkauf anzubieten. Und die Kolorierung kann auch sehr zurückhaltend vorgenommen worden sein, wie eine andere
Mercator-Karte zeigt, ein Blatt von 1608, jetzt in der Kartusche benannt als „HASSIA
Landgraviatus“. Auffallend ist auch hier, wie auf beiden Seiten neben der Kartusche „Waldeck comita“ eingetragen ist, im Stil hervorgehoben.

   Landgrafschaft Hessencassel – besonders - Niederhessen

 

Kann es sein, dass auch die Homannsche Karte (1702 – 1720)  als Schwarz-Weiß Vorlage gedruckt und von Schildermalern später nachkoloriert wurde. Zwei in den Farben zurückhaltender gestaltete Kartenblätter „Landgraviatus Hassiae Inferioris“ stützen diese Vermutung. Es ist der gleiche „Roh“-Druck. Nur sind auf einer der beiden Stücke die Waldgebiete grün markiert, die Kartuschen sind koloriert, der Löwe ist aufsteigend gestreift in Rot und Weiß ausgemalt. Im zweiten Blatt sind die Flächen koloriert, die Kartuschen sind ausgenommen. Für die Einschätzung der Ausgangskarte könnte aufschlussreich sein, dass die Gebiete von Waldeck und Rotenburg in der Vergleichskarte verschieden farbig, nicht im gleichen Violett gehalten, ausgemalt sind.

Warum ist das wichtig? Auf dem Ausgangs-Blatt sind die Begriffe Oberhessen und Niederhessen in Großbuchstaben eingetragen. Die eigenständige Grafschaft Waldeck ist einbezogen, der Schriftzug Niederhessen beginnt im Waldeckschen. Und, wie bereits erwähnt, ein zum hessischen Stammland gehörendes Gebiet zwischen Eschwege und  Wanfried an der Werra und Rotenburg an der Fulda ist in der gleichen Farbe gehalten wie das Gebiet Waldecks? Das Violett setzt sich stark von der hell-beige ausgemalten Fläche dazwischen ab. Diese schließt Althessen um Kassel und die Grafschaft Ziegenhain ein.
Zudem, beide violetten Flächen fallen auch noch mit einer roten Umrandung auf.

Oberhessen und Niederhessen sind Bezeichnungen für Regionen. Der Begriff Niederhessen bezieht sich seit dem ausgehenden Mittelalter auf den nördlichen Teil der Landgrafschaft Hessen. Diese besteht aus dem „Niederfürstentum“ mit Gebieten an unterer Fulda, an Eder, Schwalm und Werra sowie der Weser. Wichtige Städte sind Gudensberg, Homberg, Melsungen, Eschwege, Felsberg, Grebenstein und Rotenburg. Residenzstadt ist Kassel. „Niederfürstentum“ fasst die geographische (nieder) und die politische Bedeutung (Fürstentum) zusammen.
Abgetrennt durch die zunächst eigenständige Grafschaft Ziegenhain liegt das „Oberfürstentum“ der Landgrafschaft Hessen im Süden, ohne territoriale Verbindung zum „Niederfürstentum“. Der Begriff Oberhessen ist die geographische Bezeichnung für die Gebiete um Marburg als regionale Residenzstadt sowie um die Städte Alsfeld, Gießen, Lich und Grünberg sowie nordwestlich von Marburg die Städte Frankenberg, Gladenbach und Biedenkopf. Diese Städte sind im Hessenkrieg (1640 – 1648) stark umkämpft.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Grafschaft Ziegenhain trennt also die beiden Regionen der Landgrafschaft Hessen, Kassel ist seit 1277 die Haupt-Residenz. Dann durch den Anfall der Grafschaft Ziegenhain 1450 werden beide Landesteile verbunden. Die Landgrafschaft Hessen ist zu einem
zusammenhängenden Territorium geworden, das 1479 noch einmal erheblich vergrößert werden kann. Der Fürst in Kassel tritt das Erbe der Grafschaft Katzenelnbogen und deren  Anteile an der aufgelösten Grafschaft Diez an. Zur Landgrafschaft Hessen gehören jetzt
auch Gebiete an der unteren Lahn und am Mittelrhein mit St. Goar und der wichtigen Burg
Rheinfels sowie südlich des Mains Gebiete um die noch kleine Stadt Darmstadt und sogar gestreuter Besitz bis zum Neckar. Mit der Ausdehnung bis an den Rhein sind Auseinandersetzungen mit dem Wetterauer Grafenverein und dessen Führungsmächten Nassau und Isenburg-Büdingen vorbestimmt, ebenso mit dem Erzbistum Köln.


 

Untersuchung der Karte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“
Jürgen Fischer, 12/2020, 5/16

 

Auf einigen Karten des späten 17. Jahrhunderts, sind Konfliktfelder und Ansprüche auf Grafschaften an einer mehr oder weniger deutlich abgrenzenden Farbgebung einzelner Gebiete zu erkennen. Das zeigt beispielsweise die Karte „Landgraviatus Hassiae
Darmstadtiensis Rhenofeldensis cum adjacentibus Regionibus ut …“ von Theodorus
Danckert, verlegt in Amsterdam 1696. Die Karte beziehe ich weiter unten in die
Untersuchung genauer ein. Hier geht es zunächst um eine Anmerkung auf der Karte.
„Cum Privil: Ordinum Holl: et Westfrisiae“. Mit Privileg und im holländischen und westfriesischen Auftrag.
Kann es also sein, dass die Farbnuancen und betonte Grenzlinien und Flächen auf einigen Karten durch Auftraggeber veranlasst worden sind? Stützt der Zusatz in der Kartusche des Blattes von Danckert 1696 unten rechts nicht diese Annahme deutlich?
Alle Landgrafen von Hessen-Kassel haben intensive Beziehungen zum Haus Nassau Oranien, den Statthaltern der Republik der Vereinigten Niederlande gepflegt. Prinzen aus Hessen-Kassel sind Gouverneure so wichtiger Festungen wie Maastricht und Breda. Landgraf Karl nimmt ebenso wie Johann Wilhelm Friso von Nassau-Dietz, dem Stammhaus der Oranier, 1704 gegen Ludwig XIV am Spanischen Erbfolgekrieg teil.

Exkurs 1

Die Beziehungen zwischen Hessen und den Niederlanden sind von langer Dauer und intensiv. Landgraf Karl hat eine ausgeklügelte Heiratspolitik betrieben. Seine Tochter Marie-Louise (7.2.1688 - 9.4.1765) heiratet 1709 Herzog Johann Wilhelm Friso von Nassau-Dietz. Der Oranierfürst soll Nachfolger des kinderlosen Wilhelm III. von Oranien werden, König von Schottland und England sowie Statthalter der Niederlande. Er stirbt 1707. Sein Sohn Wilhelm Carl Friso wird Fürst von Oranien und Nassau. Die Mutter, die hessische Landgräfin Marie Louise übernimmt für ihren Sohn bis zu dessen Volljährigkeit die Regentschaft in Nassau-Dietz und die Statthalterschaft in Friesland, Drenthe und Groningen.1747 wird Wilhelm Carl Friso als Wilhelm III. Erbstatthalter der Vereinigten Provinzen der Niederlande. In der Folge stellt das Haus Nassau-Oranien die niederländischen Könige und Königinnen.

Gegenüber dem Danckertschen Blatt sind auf der Karte „Circuli Rheni Superior“, gestochen von J. M. Franzi (vor 1736), die Farben sehr zurückhaltend aufgetragen. Aber auch zu diesem Blatt aus einem Atlas zu Gebieten des Deutschen Reiches „auf dem Stand der Grafik dargeboten“ ist zu fragen: Interpretieren die Verlage und die Kartenstecher und Schildermaler die jeweilige politische Situation? Bieten Sie  verschiedene Kolorierungen für die zunächst neutral gedruckten Blätter an, um sie je nach den Wünschen der Auftraggeber zu gestalten?

Zurück zur Ausgangskarte. Als Verleger ist Joh. Bapt. Hommano aus Noribergae angegeben. Das ist die in dieser Zeit übliche Bezeichnung für Nürnberg. Hier gründet Homann 1702 einen Verlag. Er stellt Karten, Kartenwerke und Globen her. Der Verlag gehört zu Beginn des 18. Jahrhunderts zu den bedeutendsten Verlagen, dann unter dem Namen „Homannsche Erben“ weitergeführt.

Eine für Kassels Geschichte sehr wichtige Karte stammt aus dem Verlag der
„Homaenischen-Erben“. Es ist der „Plan der Hochfürstl. Residenz- und Haubt-Stadt Cassel
in Nieder-Hessen“ aus dem Jahr 1742. Auch hier wird der Begriff Niederhessen verwandt,
obwohl Kassel 1742 die Residenzstadt für die „Landgrafschaft Hessen-Kassel“ insgesamt ist, also über Niederhessen weit hinaus reicht und auch große Teile Oberhessens umfasst. Ebenso gehören die Grafschaften Schmalkalden (1583), Schaumburg (1648) und Hanau-Münzenberg (1736) dazu. Auch dieses homannsche Kartenblatt vermischt also

 

Untersuchung der Karte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“
Jürgen Fischer, 12/2020, 6/16

geografische und politische Bezeichnungen und bleibt territorialgeschichtlich ungenau.  
Allerdings, der eigentlich geografische Begriff Oberhessen bezieht sich auf politisch
brisante Gebiete. Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt streiten hier um Einfluss und
Besitz. Und zuvor, Hessen wird bereits in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts von zwei Landgrafen regiert, Ludwig II. in Niederhessen mit der Residenz Kassel und Heinrich III. in Oberhessen mit der Residenz Marburg. Die Marburger Linie des Hauses Hessen stirbt aus und Ludwigs Enkel, Philipp I. wird Landgraf für Gesamthessen. Er ist es dann aber, der die Landgrafschaft 1567 durch Erbvertrag an seine vier Söhne weitergibt und damit aufteilt. Dazu weiter unten mehr.

Zur Einschätzung der Karte, also um die Gestaltung und Einzelheiten im Gesamtkontext des Kartenblattes zu untersuchen, ist vorab noch ein Detail oben links auf der Kartusche genauer zu betrachten. Abgebildet ist das Herzschild, das Hoheitszeichen der Landgrafen von Hessen-Kassel. Großflächig ist der Löwe eingezeichnet, zusammen mit der Krone ist es das Statussymbol für das Reichsfürstentum Hessen, zugleich das Zeichen für den gefürsteten Stand der Landgrafen. Auch das Herzogtum Thüringen und später die  Thüringischen Grafschaften führen diesen gestreiften Löwen in ihren Schilden.
Doch ein Unterschied wird von hessischer Seite betont. In Abgrenzung zum Thüringer Löwen weist der hessische auf allen Wappen eine andere Anzahl der Streifen auf, es sind aufsteigend in Rot und Weiß 9 Streifen.

Exkurs 2
 
1292 erhebt König Adolf von Nassau Landgraf Heinrich I. von Hessen in den Reichsfürstenstand und bestätigt damit die rechtliche, dynastische Abtrennung der Stammlande Hessens von Thüringen. Noch nach der Teilung  Hessens 1567 verweisen die vier neu gebildeten Landgrafschaften Kassel, Marburg, Darmstadt und Rheinfels auf diesen Ursprung. Einem Kartographen in einem Verlag aus der Zeit zwischen 1650 und 1720 dürften dieser Hintergrund und die Abgrenzung, die Betonung der Eigenständigkeit gegenüber Thüringen bekannt sein. Nicht unbedingt aber Details in der Darstellung des Herzschildes mit dem Löwen.
Also, die Vorhangkartusche zeigt am Rande des barocken Titeldekors ein Schild mit der aufgesetzten Krone eines Reichsfürsten. Aber auf dem Schild steigt hier der Löwe sechsfach geteilt auf. Diese Anzahl widerspricht dem in Kassel verwahrten „Willehalm Codex“ aus dem Jahr 1334, der den frühesten Nachweis einer Abbildung des hessischen
Herzschildes, einen achtfach gestreiften Löwen zeigt. Das entspricht der Darstellung des
Löwen im Wappen Philipps des Großmütigen von 1548. Im Staatswappen des 16.
Jahrhunderts sind acht Streifen eingezeichnet, beginnend mit Rot.
Der ausführende Kupferstecher unserer Karte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“ mag sich vielleicht auf den Quaterionenadler von Jost de Negker (1510) bezogen haben. Auf den Flügelfedern des Reichsadlers sind die Wappen der Glieder des Reiches abgebildet, für Hessen ist der aufsteigend sechsfach gestreifte Löwe eingezeichnet, hierbei beginnend mit Rot. Auch diese Abbildung entspricht nicht der vom Haus Hessen verwendeten Symbolik, die die Eigenständigkeit Hessens gegenüber Thüringen betont wissen will.

Zusammengefasst: Seit dem 14. Jahrhundert stellt das hessische Herzschild in Abgrenzung zum thüringischen den acht oder neun Mal geteilten aufsteigenden Löwen dar. In Farbe sind es acht, neun (oder selten zehn) Streifen abwechselnd in Rot und Silber koloriert und seit Landgraf Philipp immer beginnend mit Rot.

 

 

 

 

Untersuchung der Karte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“
Jürgen Fischer, 12/2020, 7/16

 

Die begrifflichen, territorialen und heraldischen „Ungereimtheiten“ werfen Fragen auf:

1. Bezogen auf die Darstellung des Löwen, liegt da eine Nachlässigkeit vor, ist diese beabsichtigt oder nicht bemerkt worden? Das Unternehmen ist professionell organisiert, es
liefert unter Homanns Leitung und nach der Fortführung durch die „Homaenischen-Erben“ 200 Karten aus. Allerdings werden immer wieder Druckplatten aus niederländischen Verlagen aufgekauft, auf denen die Wappen gestochen sind, wie es sich die Künstler vorgestellt haben. Und selbst die Abbildungen in verschiedenen Ausgaben von Siebmachers Wappenbuch (1606 und 1666) sowie die im Weigelischen Wappenbuch von 1757 unterscheiden sich.

Kleiner Exkurs 3
Das in den Kartenvergleich hier einbezogene Blatt „Hassia Landgraviatus“ von G. Blaeu 1642 ist eine sehr detailreich mit Wappen versehene Karte. Die zeigt den Löwen gleich drei Mal und jedes Mal unterschiedlich in der Anzahl der Streifen und in der Farbabfolge: Der Löwe allein, der thüringische Löwe im Wappen und der hessische Löwe im Wappen Landgraf Philipps. Untersuchungen zur Geschichte Hessens haben es also immer wieder mit Abweichungen in der Darstellung des Löwen im Herzschild zu tun.
Aus einem Fehler in der Ausgangskarte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“ sind deshalb keine Rückschlüsse auf Verwendungs-Absichten zu ziehen.

2. In einer fortführenden Expertise ist zu prüfen, ob Auftraggeber für den Druck und das Kolorieren des Kartenblattes nachgewiesen werden können? Das dürfte äußerst schwierig sein, weil Korrespondenzen und Aufzeichnungen gefunden werden müssten.
Plausibilität prüfen … Ist die Gestaltung vielleicht sogar strategisch angelegt? Lassen sich entsprechende Hintergründe im Kartenbild entdecken und entschlüsseln?

3. Die Karte passt inhaltlich eher in die Zeit 60 Jahre vor Gründung des Homannschen Verlages. Ist der Druck eine Überarbeitung, bezieht er sich auf eine Vorlage aus niederländischen Beständen, wird also eine vorhandene Druckplatte überarbeitet?

4. Hat der Herstellungsort eine Bedeutung? Denn in Nürnberg findet 1649 das „Friedensmahl“ statt, bei dem Gesandte der Konfliktparteien aus Kassel und Darmstadt das Ende des Hessenkrieges 1604 – 1648 und den Friedensschluss feierlich besiegeln.

 

Geprüft und untersucht werden soll, ob das Kartenblatt nicht auf die politische Situation während der langjährigen Auseinandersetzungen um die Aufteilung des Erbes von Landgraf Philipp I. anspielt. Ließe sich das verdeutlichen, könnte weiter gefragt werden, ob in der Karte nicht sogar eine Botschaft steckt. Soll das Blatt oberherrschaftliche Ansprüche Kassels auf Oberhessen, Waldeck und Rotenburg unterstreichen?

Bei allen gütlichen Vereinbarungen 1567, die vier Söhne Philipps und deren Nachfolger sind Konkurrenten. Diese teil-hessischen Fürsten betonen in ihren jeweiligen Wappen sehr deutlich ihre Herkunft aus dem Ensemble der in Philipps Landgrafschaft Hessen aufgegangenen großen Grafschaften. Nur in diesem Verbund konnte Hessen eine in Deutschland herausragende Machtstellung erreichen. In der hessischen Stadt Schmalkalden wird der gleichnamige Bund geschlossen. Und nach 1649 führen dann sowohl Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt als auch die Linien im Paragium (Abfindung mit

 

Untersuchung der Karte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“
Jürgen Fischer, 12/2020, 9/16

 

 

untergeordneten Hoheitsrechten) und in Apanage (standesgemäße Abfindung, Versorgung)
im jeweiligen Wappen die Schilde der durch Erbschaft erworbenen Grafschaften von Ziegenhain, Nidda, Schaumburg, Katzenelnbogen, Diez und Hanau-Münzenberg. Dass die Herrschaft z. B. über die Grafschaft Diez abgetreten wurde, spielt dabei keine Rolle.

 

Exkurs 4 - Als Hintergrundinformation und zur Präzisierung:

Philipp I., der letzte Fürst für die eine Landgrafschaft Hessen und erster Führer des Schmalkaldischen Bundes, stirbt 1567. Hessen wird unter die vier Söhne aufgeteilt. Es entstehen selbständige Fürstentümer, deren Regenten erklären sich zunächst dem Wohl des gemeinsamen, gesamten Hessens verpflichtet. Doch als die Linien der Rheinfelser Landgrafen 1583 und die der Marburger Landgrafen 1604 erlöschen, streiten Kassel und Darmstadt um das Erbe. Die Hessenkriege beginnen, sie dauern bis 1648 an. Von dem Friedensschluss 1649 geht die endgültige Zweiteilung Hessens in die Landgrafschaften Kassel und Darmstadt aus.

Das in der Karte exponiert ausgewiesene Gebiet Oberhessen bleibt der zentrale Streitpunkt. Es ist kein geschlossenes Gebiet, erst recht nicht hin zu den Gebieten an der unteren Lahn. Die Eintragung in unserer Karte „Fürstentum an der Lahn“ verweist auf die ehemals eigenständige Landgrafschaft Marburg. Die Fläche ist nicht koloriert, ebenfalls nicht die angrenzende Grafschaft Solms. Andere Kartenblätter aus dem 17. Jahrhundert erfassen diese Region insgesamt als „Anderlon“ (Karte von P. Kaerius 1632) oder „Anderloon Forstendom“ (J. Blaeu 1662). In Blaeus Karte sind die Städte Marburg und Dillenburg sowie Wittgenstein hervorgehoben, durch Burgkennzeichen. Sie liegen außerhalb der umrandeten Gebiete auf dem Blatt der „Landgraviatus Hassia“.

Ein Blick auf die hier untersuchte Karte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“ zeigt noch eine Merkwürdigkeit, die vielleicht sogar einen weiterführenden Aufschluss geben kann. Die drei Grafschaften Sayn-Wittgenstein, Solms und Hatzfeld grenzen im Osten an
Oberhessen. Warum sind diese farbig umrandet, also betont. Es ist eine grün-gelbe Linie. Auch diese drei Grafschaften gehören dem mächtigen Wetterauer Grafenverein an, als Reichsstand vom Kaiser anerkannt und zeitweise unter Führung des einflussreichen Fürstentums Isenburg-Büdingen, das mit Besitzungen im Main-Kinzig-Kreis, im Westerwald und am Mittelrhein stark vertreten ist. Dann übernimmt Nassau-Usingen die Führungsrolle. Das 1806 gebildete Herzogtum Nassau vereint die meisten Grafschaften.

Der Zusammenschluss (Grafenvereinigung als Reichsstand) ist ein Bündnis gegen die großen Mächte am Rhein (Erzbistümer Köln und Mainz) und er richtet sich auch gegen die Bestrebungen Hessen-Kassels, die 1479 (endgültig 1557) angefallene reiche Grafschaft Katzenelnbogen mit den Gebieten im Westen zu verbinden. Das gelingt territorial nicht, einmal weil die Obergrafschaft (das südliche Katzenelnbogen) 1649 an Hessen-Darmstadt und die Niedergrafschaft an Hessen-Kassel gehen aber dennoch der Streit um Gebiete und Befugnisse weiter geht. Zum anderen Mal, weil Hessen-Kassel die Hoheitsrechte der erloschenen Linie Hessen-Rheinfels im Gebiet der Niedergrafschaft Katzenelnbogen zwar übernimmt, aber zugleich akzeptieren muss (1654  Regensburger Hauptvergleich), dass die teilsouveräne Linie Hessen-Rotenburg (weil im Status eines Paragiums) das Erbe antritt und eigene Interessen verfolgt. Auch wenn die Grafschaft Rheinfels und insbesondere die zwei so wichtigen Burgen am Rhein, nämlich Rheinfels und Katz in

 

Oberhoheit zu Hessen-Kassel verbleiben. Die politischen Auseinandersetzungen zwischen Kassel und Rheinfels-Rotenburg dauern bis 1866 an, als die Rheinfelser Gebiete zusammen mit Hessen-Kassel und Nassau-Wiesbaden in der Provinz Hessen-Nassau aufgehen. Die Burg Rheinfels und St. Goar, bis dahin hälftig in den Zuständigkeiten zwischen Kassel und Darmstadt aufgeteilt, werden Teil der Rheinprovinz und gehen auf Dauer für Hessen verloren.

 

 

Untersuchung der Karte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“
Jürgen Fischer, 12/2020, 10/16

 

 

Drei Details verweisen darauf, dass sich Einzeichnungen und Benennungen im Kartenblatt auf die Zeit vor und nach den Hessenkriegen beziehen. Sind das Indizien auch für eine genauere Datierung der Karte - für das Stechen des Kupfers, den Druck, die Kolorierung.

1. Der Kartograf muss die politische Situation vor dem Jahr 1699 in den Blick genommen haben, denn das ist das Gründungsjahr von Sieburg (Syburg) an der Weser. Landgraf Karl lässt hier die Hafenstadt an der Weser erbauen, als Endpunkt für den geplanten Kanal von Kassel zur Diemel und zu deren Mündung in die Weser. 1717 wird Sieburg dann zu Ehren
des Gründers in Karlshafen umbenannt. Diese für die Entwicklung und Planungen in Nordhessen so wichtige Stadt ist auf dem Blatt nicht eingezeichnet.

Unstimmigkeiten im zweiten und dritten Detail sind komplizierter zu beschreiben.

2. Zunächst fällt die oben bereits angesprochene Farbgebung für Waldeck und Rotenburg auf, im violetten Ton hervorleuchtend, zwei Gebiete rechts und links neben dem in lindgrün gehaltenen Niederhessen. Sowohl die Grenzlinien als auch die Flächen und die Tönung der Kartuschen sind nach dem Druck aufgebrachte Einfärbungen und, wie eine Recherche in verschiedenen von Archiven digitalisierten Kartenwerken zeigt, auf einem Ausgangs-Kartenblatt jeweils verschieden ausgeführt. Auch eine zweite mir vorliegende
Karte ist, wie eingangs bereits angedeutet, in einer Farbgebung koloriert, die durchaus auf eine andere Intention der Kartengestaltung schließen lässt.
Also, warum sind die Flächen von Waldeck und zwischen Rotenburg und Wanfried so stark sich abhebend betont und warum ist die Farbe für diese beiden Flächen identisch?

Das violett eingefärbte Gebiet in der Karten-Mitte rechts ist die osthessische Region, die  
Landgraf Moritz 1628 zur Absicherung der Söhne aus seiner zweiten Ehe mit Juliane von
Nassau-Dillenburg einrichtet, in der Fläche ein Viertel der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Die Rotenburger Quart ist ein teilsouveränes Fürstentum im Status eines Paragiums, der Abfindung für nachgeborene Söhne aus dem regierenden Haus aber in rechtlicher Oberhoheit zu Hessen-Kassel verbleibend.
Wie oben bereits ausgeführt spielt die Rotenburger Linie fünfzig Jahre später eine entscheidende Rolle bei Auseinandersetzungen um Katzenelnbogen, die für Hessen so bedeutende Grafschaft an der unteren Lahn bis zum Rhein und sogar zur linken Rheinseite. 1658 erbt der 1649 eingesetzte Landgraf Ernst von Rheinfels die Rotenburger Besitzungen seines Bruders am Rhein. So entsteht Hessen-Rheinfels-Rotenburg, das die Rotenburger Quart mit der Niedergrafschaft Katzenelnbogen sowie links und rechtsrheinischen Gebieten verbindet. Für beide Territorien beansprucht Hessen-Kassel weiterhin die Oberhoheit.

 

 

 

 

 

 

3. Aber warum dann ein im gleichen Violett eingefärbtes Fürstentum Waldeck. Sollen auch hier Ansprüche Hessen-Kassels deutlich gemacht werden? Die Grafschaft Waldeck ist zunächst Lehen des Erzbistums Mainz, daraus wird 1379 ein Reichslehen.

Ein Blick auf die Geschichte Waldecks hilft weiter.
Aus politischen Gründen (1427 militärischer Sieg Kassels über Mainz und Lehnsauftragung der Grafschaft Ziegenhain) und wegen Finanznot stellen sich die Grafen von Waldeck unter die Lehnshoheit der Landgrafschaft Hessen. Aber dann: Die Grafschaft Pyrmont gelangt 1625 durch Erbvertrag an das Haus Waldeck. 1682 wird Graf Leopold von Waldeck und Pyrmont in den Reichsfürstenstand erhoben, 1712 anerkennt der Kaiser den Fürstenstand als erblich. Das eigenständige Fürstentum Waldeck und Pyrmont entsteht. Waldeck steht Ende des 17. Jahrhunderts nicht mehr unter hessischer Lehnshoheit, auch nicht unter einer Oberhoheit vergleichbar der für Rotenburg.  

In diesem Zeitfenster und im Kontext der zweifachen Erhöhung der Grafen von Waldeck wird eine Karte hergestellt und vertrieben, die Waldeck in der Titelkartusche mit benennt und in der Farbgestaltung eine Abhängigkeit zu Hessen-Kassel unterstellt.
Aufgrund welcher Vorgaben oder Vorlagen geschieht das? Lässt sich das ermitteln?
Zudem ist im Titel der Karte eine Aussage besonders zu berücksichtigen:
„Landgrafschaft Nieder-Hessen neue Karte, in welcher vorzugsweise die Herrschaften Hessen-Kassels und der Grafschaft Waldeck mit zugefügter und andersartig benachbarter Lage unserer Statthalterschaft unterstellt sind“
Schließt der Hinweis „Unsere Statthalterschaft“ die Grafschaft Waldeck ein, mit einem Grafen der 1682 gefürstet wird? Sind diese Ungereimtheiten, ist dieses Zwischenergebnis ein Beleg dafür, dass die Kartengestaltung die territoriale Situation in der Mitte des Jahrhunderts dokumentieren soll?

Ausgehend von vier besonderen Eintragungen ließe sich das Datum für die Anfertigung des Druckstockes und der Kolorierung sogar auf den Zeitraum 1640 – 1643 eingrenzen.

1. Ein „Herzogtum Eisenach“ ist eingezeichnet und benannt. Dieses ist 1640 bis 1643 mit diesem Titel ein selbständiges Fürstentum. 1662 - 1741 entsteht es neu, jetzt aber als „Sachsen-Eisenach“. Das farbig umrahmte Gebiet östlich des Herzogtums Eisenach hat der Kartograph durchaus exponiert gezeichnet. Die Exklave Schmalkalden ist als „Hessen-Casselisch“ bezeichnet, lediglich der Ort Schmalkalden ist genannt, nicht aber begrifflich eine Herrschaft Schmalkalden, die seit 1360 hälftig zur Landgrafschaft Hessen gehört,
und die dann 1584, also nach Philipps Tod, durch Erbvertrag geregelt, vollständig an die
Landgrafschaft Hessen-Kassel geht. So gesehen ist die Hervorhebung korrekt aber zugleich doch auch ungenau.

 

 

Untersuchung der Karte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“
Jürgen Fischer, 12/2020, 11/16

 

 

 

 

Der Verweis in der Karte auf Eisenach 1640 ist nicht nachvollziehbar, ja sogar kurios. Diese Wertung lässt sich durch einen kurzen geschichtlichen Rückblick untermauern. Es geht um die Entwicklung der thüringischen Fürstentümer.

Das Gebiet gehört zu den als „Ernestinische Herzogtümer“ bezeichneten Fürstentümern, die durch  Erbteilung unter den Nachkommen des Herzogs und Kurfürsten Ernst von Sachsen-Wittenberg entstehen, eine wechselnde Zahl von eigenständigen Herrschaften. Die Gebiete liegen heute in den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern (Franken).
Ein Zweig der Ernestinischen Linie regiert in Sachsen-Coburg-Eisenach oder in Sachsen-Eisenach. Zudem lassen Erbfolge-Regelungen und Neueinteilungen durch den Kaiser das Gebiet um die Stadt Eisenach und die Wartburg zunächst als selbständiges Herzogtum entstehen, dann aber endgültig an Sachsen-Weimar fallen. Das geschieht 1741, als die Linie der Ernestiner im Eisenacher Zweig erlöscht. Gemäß Erbvertrag fälll es an die Linie Sachsen-Weimar. Es entsteht das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Dieses ist eines der vier thüringischen Fürstentümer, die bis 1918 bestehen, dann aufgelöst werden und 1919 in das Land Thüringen aufgehen: Coburg-Gotha, Meiningen, Altenburg und Weimar-Eisenach.

Also, 1640 Eisenach …

Drei weitere Eintragungen könnten für eine Datierung des Kartenblattes oder die Existenz einer Vorlage aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts sprechen. Denn die Kartierungen verweisen auch auf Gebietsabrundungen und Ansprüche aus der Zeit des Hessenkrieges.

2. Unten links auf der Karte ist in den gleichen Umriss-Farben wie für Nieder-Hessen, aber in der Fläche in beige gehalten, ein Gebiet eingerahmt, das mit „Fürstentum an der Lahn“
benannt ist. Das entspricht ungefähr dem Norden der der ehemaligen Landgrafschaft Marburg. Die südlichen Teile laufen im Kartenblatt aus. Die Grenzlinien im Orange für Hessen-Kassel und zugleich die eigene Farbgebung der Fläche provozieren Fragen:

Verweist die Bezeichnung Fürstentum auf die jetzt zu Hessen-Kassel gehörende  „Landgrafschaft Hessen-Marburg“ oder ist Fürstentum hier durchaus im Plural gemeint, also der Verweis auf mehrere Grafschaften an der Lahn? Wie oben gezeigt, erheben  einige mächtige Fürsten im Wetterauer Grafenverein durchaus Anspruch auf südliche Gebiete der Region Oberhessen, ebenso wie Hessen-Darmstadt.
Und, noch weiter zurück in fränkische Zeit. Ist die Nennung Fürstentum an der Lahn vielleicht sogar ein Verweis auf den Ober- und Unterlahngau, mit Marburg und Weilburg als Grafenresidenzen? Die Schwierigkeit, diese mittelhessischen Gebiete politisch zuzuordnen, wird noch deutlicher erkennbar, wenn der Status z. B. der Grafschaft Solms in den Blick genommen wird. Es ist eine reichsunmittelbare Grafschaft, Solms an der Dill  mit Besitzungen in Usingen und Rödelheim, also im südlichen Oberhessen. Solms und dann auch die eigenständigen Grafschaften Sayn Wittgenstein und Hatzfeld an der Eder,  nördlich von Marburg gelegen, sind mit in der Farbe eigenen Grenzlinien umrahmt, warum? Zugleich fällt auf, dass diese Grafschaften ebenso wie die Gebiete um Marburg

 

Untersuchung der Karte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“
Jürgen Fischer, 12/2020, 12/16

 

 

 

im selben Farbton gehalten sind, sie verbleiben im Cremeweiß des gedruckten Rohblattes.  Ein Verweis auf Ansprüche könnte auch sein, dass die in den Buchstaben recht groß gehaltene Beschriftung „Oberhessen“ im Wittgensteiner Gebiet ansetzt und im Bogen nach Süden gezogen weiter bis in den Vogelsberg verläuft. Die Schriftgröße stimmt mit der für die Bezeichnung Niederhessen überein.

3. Eine Region liegt gelb und rot umrahmt nördlich des Fürstentums an der Lahn. Es trägt die Bezeichnung „Darmstetische Herschaft Itter“. Das Gebiet wird nach dem Tod des letzten Landgrafen von Gesamt-Hessen 1567 - entsprechend der von Philipp verfügten Erbteilung unter seine vier Söhne - der Linie Hessen-Darmstadt zugewiesen. Auch Hessen-Kassel beansprucht aber weiter die Herrschaft Itter. Im Laufe des Hessenkrieges wechselt die Gebietshoheit mehrmals bis die Herrschaft Itter 1649 im Friedensschluss endgültig an die Darmstädter fällt.

4. Mit der Nennung „Bidenlamp“ (Bidencamp) als Ort im umgrenzten Westen des „Fürstentums an der Lahn“ ist der heutige Ort Biedenkopf eingezeichnet. Besonders dieses Gebiet ist 1604 bis 1648 im Rechtsstreit um die Aufteilung der Marburger Landgrafschaft strittig. 1604 ist es als Teil von Hessen-Darmstadt nachweisbar, dann fällt es im Laufe des Hessenkrieges erneut an Hessen-Kassel aber auch hier dann mit dem Friedensschluss 1649 endgültig an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Die Begrifflichkeit verdeutlicht, dass es eine Exklave ist. Das Gebiet wird in späteren Karten üblicherweise als „Hinterland“ bezeichnet.

Weist die Bezeichnung „Fürstentum an der Lahn“ darauf, dass zum Zeitpunkt der Karten-Herstellung das gesamte Lahngebiet strittig ist und sowohl von Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt beansprucht wird? Oben links im Kartenblatt ist zwar keine Legende eingezeichnet, der Kartograph gibt aber ausdrücklich an, dass in die neue (!) Karte auch die Herrschaften „mit zugefügter und andersartig benachbarter Lage“ aufgenommen sind.

Ist es folglich eine Karte, die besondere Ansprüche des Landgrafen von Hessen-Kassel nicht nur auf Gebiete der aufgelösten Landgrafschaft Hessen-Marburg ausdrückt?
Wie wichtig Landgraf Karl das Lahngebiet für seine Bestrebungen nach einer Gebietsabrundung eingeschätzt hat, habe ich oben bereits erläutert. Das Kartenblatt verweist durchaus darauf. Lässt sich nämlich die violette Farbgebung sowohl für das nur teilsouveräne Hessen-Rotenburg als auch die noch bis 1685 voll unter Lehnshoheit von Hessen-Kassel stehende Grafschaft Waldeck als starken Verweis auf Ansprüche  interpretieren? Allein für Waldeck ist die politische Bezeichnung Grafschaft eingetragen. Doch steht in der Titel-Kartusche ausdrücklich, dass die Gebiete Waldecks „unserer (!) Statthalterschaft unterstellt“ ist.
Dass für Rotenburg in der Kartusche nicht benannt ist, verweist auf einen entscheidenden Unterschied: Kassels Landgrafen betonen die fürstliche Oberhoheit bezogen auf die Rotenburger Quart und Besitzrechte an der Burg Rheinfels sowie an Katzenelnbogen insgesamt. Die Landgrafen von Hessen-Rheinfels-Rotenburg sind nur teilsouveräne Fürsten im Status eines Paragiums.

 

 

Untersuchung der Karte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“
Jürgen Fischer, 12/2020, 13/16

 

 

Der politische Zusammenhang ist kompliziert. Es ist sinnvoll, noch einmal auf Verlauf und Verträge im Hessenkrieg einzugehen, um eine Bewertung der Karte abzusichern. Denn diese ist ein Indiz für das Streben der einzelnen Grafschaften auf Eigenständigkeit.

1. Landgraf Philipp I. stirbt 1567. Er verfügt eine Teilung Hessens unter seine vier Söhne. So entstehen Hessen-Kassel, Hessen-Rheinfels, Hessen-Marburg und Hessen-
Darmstadt. Nach dem Tod des regierenden Fürsten der Landgrafschaft Marburg 1604 soll
dieses Viertel laut Testament zur Hälfte an Kassel und an Darmstadt gehen. Beide
Landgrafen streiten aber um die Aufteilung einzelner Gebiete. Nach mehreren Jahren Krieg („Hessenkrieg“) unterzeichnen sie 1649 einen Einigungsvertrag. Das Kerngebiet um Marburg fällt an Hessen-Kassel, die Herrschaft Itter und die auf der Karte nicht mit Grenzlinien umfassten Gebiete südlich von Marburg sowie das Amt Biedenkopf im Westen werden Hessen-Darmstadt zugesprochen. Und das Erbe der Landgrafschaft Rheinfels mit den wirtschaftlich und politisch so bedeutenden mittelrheinischen Orten? Das Haus Hessen-Rotenburg tritt die Nachfolge an, aber Hessen Kassel behält die reichsrechtliche Oberhoheit. Diese ist äußerst schwierig durchzusetzen, weil die Landgrafen von Hessen-Rheinfels-Rotenburg zum römisch-katholischen Glauben übergetreten sind und somit auch nach 1649 vom katholischen Lager und speziell dem Kaiser protegiert werden.

2. Warum ist die Eintragung „Herzogtum Eisennach“ (1640 – 1643) ein starker Verweis auf eine bestimmte Zeit, den Beginn des Hessenkrieges und die strittigen Grenzziehungen?
Nach Erfolgen ihrer Truppen im Rheinland und in Westfalen sieht sich 1640 die Regentin in Kassel, Amalie Elisabeth als Vormund für ihren Sohn Wilhelm VI. in der Lage, militärisch und diplomatisch die Ansprüche auf ganz Oberhessen durchzusetzen. Tatsächlich erobern 1645 und 1647 die Truppen einen großen Teil Oberhessens, und sie besetzen auch die so wichtige Niedergrafschaft Katzenelnbogen. Ist der Ort Bidencamp deshalb als Teil des Fürstentums an der Lahn eingezeichnet. Die eigenfarbige Grenzumrahmung und Fläche sowie das Attribut „Darmstädtische Herrschaft Itter“ bekunden die Anerkennung dieser Exklave als Darmstädter Besitz. Dagegen unterstreichen die Farben für die Flächen und Grenzen von Waldeck und Rotenburg deren abhängigen Status. Beide stehen in der
zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts unstrittig unter der Lehnshoheit durch Hessen-Kassel.

Und abschließend, die offene Darstellung des südwestlichen Oberhessens schließt Lollar und Stauffenberg ein und drückt damit Ansprüche auf dieses Gebiet aus. Das ist brisant, weil die Nähe zum zweiten oberhessischen Zentrum erkennbar ist, auch wenn die Stadt Gießen nicht eingezeichnet ist. Die lutherische Hohe Schule Gießen wird 1607 vom Darmstädter Landgrafen als eigene Universität gegen die Philipps-Universität Marburg gegründet, weil diese als Einrichtung Hessen-Kassels 1605 calvinistisch geworden ist.
Die Religionsfrage ist bis zur ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts ein politisches Statement.

 

Untersuchung der Karte „Landgraviatus Hassiae Inferioris“
Jürgen Fischer, 12/2020, 14/16

 

 

Die Karte könnte zum diplomatischen Werkzeug gehört haben, um 50 Jahre nach dem Friedensschluss in Nürnberg 1649 die Ansprüche Hessen-Kassels auf das hell eingetragene Oberhessen dem Kaiser vorzutragen. Verbirgt sich in der Karte weiter der Hinweis auf eine Verhandlungsmasse? Verzicht auf das südliche Oberhessen? Das nicht eingezeichnete Katzenelnbogen? Und dagegen die Erhöhung des Landgrafen in den Kurfürstenstand oder gar die Erlangung der Königswürde? Schließlich ist es dem Eingreifen Landgraf Karls zu verdanken, dass die Angriffe der Franzosen auf Rheinfels 1692/3 abgewehrt werden können und die Burg in hessischer Hand bleibt. Nach jahrelangem Rechtsstreit überträgt Karl die Burg 1718 dem Landgrafen von Hessen-Wanfried, einem Zweig der Rotenburger Linie. Dieser nennt sich fortan Wilhelm von Hessen-Rheinfels. Zugleich bleiben aber die Besatzrechte für die Burg im Kriegsfall bei Hessen-Kassel. Damit geben sich die Kasseler Landgrafen aber nicht zufrieden.

Geht es darum, die militärischen Erfolge hervorzuheben oder zumindest daran zu erinnern? Ist ein Kartenblatt dazu geeignet? Ein vergleichbar aufgebautes Kartenblatt könnte bereits Mitte des 17. Jahrhunderts existiert haben, das dann ab 1702 im Homannschen Verlag bearbeitet und neu herausgegeben wird. Ist Landgraf Karl der Auftraggeber für das Kartenblatt 1720? Ein in der Farbgebung neutrales Kartenblatt existiert.


Nachweise

 

Wilhelm Dilich, Landtafeln hessischer Ämter zwischen Rhein und Weser 1607 – 1625, herausgegeben von Ingrid Baumgärtner, Martina Stercken und Axel Halle. Kassel 2011
Schriftenreihe der Universitätsbibliothek Kassel – Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel

Ingrid Baumgärtner, Wilhelm Dilich und die Landtafeln hessischer Ämter

Martina Stercken, Repräsentation, Verortung und Legitimation von Herrschaft. Karten als politische Medien im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit

Tanja Michalsky, Land und Landschaft in den Tafeln Wilhelm Dilichs

 

Leo Bagrow, R.S. Skelton, Meister der Kartographie, Berlin 1985 (5. Auflage)

 

Hessen im Bild alter Landkarten. Ausstellung der hessischen Staatsarchive, 1988
Heft zur Ausstellung, …

 

Siebmacher, Johann; Hefner, Otto Titan von; Heyer von Rosenfeld, Friedrich:
J. Siebenmachers grosses und allgemeines Wappenbuch mit einer neuen, vollst. geordneten und reich vermehrten Auflage mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen. Nürnberg 1856

Bayerische Staatsbibliothek

Demandt, Karl, E.: Geschichte des Landes Hessen, Kassel und Basel 1972, 2. Auflage

 

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